StVZO-Beleuchtung
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt in Deutschland, welche Beleuchtung und Reflektoren ein im öffentlichen Verkehr genutztes Fahrrad haben muss. Dazu zählen Front- und Rücklicht, Reflektoren an Rädern, Pedalen und in Fahrtrichtung sowie inzwischen zugelassene Akkuleuchten.
In der Praxis
Beim Kauf eines Alltags- oder Trekkingrads ist zu prüfen, ob es vollständig StVZO-konform ausgestattet ist, da Sport- und Importräder oft ohne Beleuchtung ausgeliefert werden. Ein Fachgeschäft kann fehlende Komponenten ergänzen und die Anlage prüfen. Bei einer Kontrolle kann fehlende oder nicht zugelassene Beleuchtung zu einem Verwarnungsgeld führen.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 2. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.