Dienstrad-Leasing ist in den vergangenen Jahren zu einer verbreiteten Form geworden, ein Fahrrad oder Pedelec über den Arbeitgeber zu beziehen. Der Begriff JobRad steht dabei umgangssprachlich für das Modell an sich, ist aber der Name eines Anbieters unter mehreren. Wer sich für ein solches Angebot interessiert, sollte verstehen, wie die Beteiligten zusammenwirken und welche Bedingungen dahinterstehen.
Wie das Modell funktioniert
Im Kern steht ein Leasingvertrag über ein Fahrrad, ähnlich wie beim Dienstwagen. Beteiligt sind meist vier Parteien: der oder die Beschäftigte, der Arbeitgeber, eine Leasinggesellschaft und ein Fachhändler. Der Arbeitgeber least das Rad und überlässt es dem Beschäftigten zur Nutzung, auch privat. Die Rate wird in der Regel per Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt einbehalten, wodurch sich ein steuerlicher Vorteil ergibt. Die Laufzeit beträgt üblicherweise drei Jahre.
Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wird bei der Überlassung durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. Die genaue Ausgestaltung hängt vom Vertrag und von den betrieblichen Regelungen ab. Nach Ablauf der Laufzeit gibt es meist die Möglichkeit, das Rad zu einem Restwert zu übernehmen, es zurückzugeben oder in einigen Modellen weiterzunutzen. Wichtig ist, dass ein verbindliches Kaufversprechen zum Restwert steuerlich heikel sein kann, weshalb die Übernahme rechtlich als Option und nicht als vereinbarter Kauf ausgestaltet wird.
Voraussetzungen und Grenzen
Damit Dienstrad-Leasing überhaupt möglich ist, muss der Arbeitgeber teilnehmen und einen Rahmenvertrag mit einer Leasinggesellschaft geschlossen haben. Für Selbständige gibt es abweichende Modelle, die nicht auf der Entgeltumwandlung beruhen. Ob sich das Modell lohnt, hängt vom individuellen Steuersatz, von der Höhe der Rate und von der Nutzungsdauer ab. Bei einer sehr kurzen verbleibenden Beschäftigung oder bei einem geplanten Jobwechsel ist zu klären, was mit dem Vertrag geschieht, denn eine vorzeitige Beendigung kann zusätzliche Kosten verursachen.
Zu beachten sind außerdem folgende Punkte:
- Versicherung: Viele Verträge schließen eine Versicherung gegen Diebstahl und Schäden ein. Der genaue Umfang, etwa bei Verschleiß oder grober Fahrlässigkeit, sollte vorab geklärt werden.
- Reparaturen: Teilweise ist ein Wartungsbudget enthalten, teilweise sind Reparaturen selbst zu tragen. Das beeinflusst die Gesamtkosten spürbar.
- Zubehör: Ob fest verbautes Zubehör mitversichert und mitfinanziert ist, unterscheidet sich je nach Anbieter.
- Rückgabezustand: Bei der Rückgabe können übermäßige Gebrauchsspuren nachberechnet werden. Normaler Verschleiß ist davon in der Regel ausgenommen.
Die Rolle der Fahrradläden
Der Fachhändler ist die Anlaufstelle für Auswahl, Beratung und die spätere Betreuung des Rads. Nicht jeder Laden arbeitet mit jeder Leasinggesellschaft zusammen, sodass die Wahl des Anbieters mitbestimmt, wo das Rad bezogen und gewartet werden kann. Vor Ort erfolgt die Anpassung an die Körpergröße, die Übergabe und häufig auch die Abwicklung von Wartung und Reparaturen im Rahmen des Vertrags.
Sinnvoll ist es, beim Händler zu fragen, mit welchen Leasingpartnern gearbeitet wird, ob Inspektionen im Haus erfolgen und wie im Schadensfall vorzugehen ist. Da das Rad über mehrere Jahre genutzt wird, ist die Erreichbarkeit einer Werkstatt in der Nähe ein praktischer Vorteil. Bei Pedelecs kommt hinzu, dass der Laden über die Ausstattung für Arbeiten am Antrieb verfügen sollte.
Wer ein Angebot vergleicht, betrachtet nicht nur die monatliche Belastung, sondern das Gesamtpaket aus Versicherung, Wartung, Restwert und den Bedingungen bei einem vorzeitigen Ausstieg. Der Steuervorteil ist real, fällt aber je nach persönlicher Situation unterschiedlich aus. Entscheidend ist, den Vertrag vollständig zu lesen und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Leasinggesellschaft und dem betreuenden Fachhändler vor der Unterschrift zu klären.